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IN KÜRZE
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Flugverspätungen oder Ausfälle aufgrund von Schnee und Eis können für viele Passagiere ärgerlich sein. Wenn ein Flug wegen winterlicher Wetterbedingungen ausfällt oder sich stark verspätet, können Airlines oftmals auf außergewöhnliche Umstände verweisen, wodurch Passagiere keine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Allerdings sind Fluggesellschaften verpflichtet, eine alternative Beförderung anzubieten oder das Ticket gegen Erstattung zurückzugeben. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden könnten Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Snacks und Getränke, sowie gegebenenfalls auf eine Hotelübernachtung haben. Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Eine Enteisung am Flughafen zählt laut einem BGH-Urteil nicht zu außergewöhnlichen Umständen, was die Pflicht zur Entschädigung wiederherstellen kann.
Einführung: Rechte der Passagiere bei winterlichen Flugverspätungen
Wenn Schnee und Eis die Sommermonate am Flughafen erreichen, können Flugverspätungen oder sogar -ausfälle zum Alltag werden. Passagiere sind oft verunsichert, was passiert, wenn ihre Flüge aufgrund dieser winterlichen Bedingungen verspätet sind oder ganz ausfallen. In diesem Artikel werden wir die Rechte der Passagiere im Falle von Flugverspätungen oder -ausfällen durch Schnee und Eis anhand der geltenden Regelungen erläutern. Insbesondere wird auf die EU-Fluggastrechte-Verordnung, die Pflichten der Airlines sowie die angebotenen Alternativen und Kompensationen eingegangen.
Flugverspätungen aufgrund von Winterwetter: Schuld oder außergewöhnliche Umstände?
Flugverspätungen und -ausfälle können durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wobei das Wetter einer der häufigsten Gründe ist. Wenn ein Flug wegen winterlichem Wetter ganz ausfällt oder stark verspätet ist, berufen sich viele Fluggesellschaften häufig auf ungewöhnliche Umstände. Das bedeutet in den meisten Fällen, dass Passagiere keine Anspruch auf Entschädigungen gemäß der EU-Verordnung haben. Das ist vor allem der Fall, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen kann, um Verspätungen zu verhindern.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung regelt die Ansprüche von Passagieren in verschiedenen Situationen, darunter auch bei Flugverspätungen. Laut dieser Verordnung haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf finanzielle Vergütung, abhängig von der Länge der Verspätung und der Entfernung des Fluges. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie z.B. schwerem Schnee oder Eis, sind die Airlines jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten.
Pflichten der Fluggesellschaften
Trotz der Möglichkeit, sich auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihren Passagieren alternative Beförderungen anzubieten, wenn Flüge abgesagt werden. Darüber hinaus müssen die Airlines auch eine Rückerstattung der Ticketkosten ermöglichen, wenn Passagiere auf die Reise verzichten wollen. Auch in solchen Fällen sind die Airlines verpflichtet, ihre Passagiere gut zu betreuen und bei längeren Wartezeiten Betreuungsleistungen zu bieten, wie zum Beispiel Snacks und Getränke oder gegebenenfalls eine Hotelübernachtung.
Wie sich die Gerichte zu Flugverspätungen äußern
Gerichtsurteile spielen eine wesentliche Rolle bei der Auslegung der Rechte der Passagiere. In vielen Fällen wird die Frage, ob eine Verspätung als außergewöhnlicher Umstand gilt, auch von Gerichten entschieden. Beispielsweise entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass ein Enteisungsvorgang an Flughäfen, der während winterlicher Temperaturen stattfindet, nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann. Somit müssen in solchen Fällen Entschädigungen gezahlt werden, auch wenn viele Flugzeuge betroffen sind.
Betreuungspflichten der Airlines bei Verspätungen
Egal, ob die Umstände als außergewöhnlich eingestuft werden oder nicht, die Airlines sind dazu verpflichtet, ihre Passagiere angemessen zu betreuen. Dies bedeutet, dass bei längeren Wartezeiten Snacks und Getränke bereitgestellt werden müssen. Die Art und Höhe der Betreuungsleistungen können je nach Länge der Verspätung variieren. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Passagiere auch das Recht auf eine Übernachtung.
Welche Ansprüche haben Passagiere bei Flugausfällen?
Ein Flugausfall wegen winterlichen Bedingungen kann für Passagiere besonders frustrierend sein. Nach der EU-Verordnung können Passagiere von der Airline eine Rückerstattung des Ticketpreises fordern oder eine alternative Beförderung auf derselben Strecke anfordern. Es gibt jedoch keine Entschädigung für Passagiere, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Flugausfälle aufgrund außergewöhnlicher Umstände stattgefunden haben, wie z.B. extremem Wetter.
Rückerstattung und alternative Beförderung
Wenn ein Flug aufgrund von Schnee und Eis ausfällt, haben Passagiere das Recht, ihr Ticket zurückzugeben und eine Rückerstattung zu verlangen. Alternativ können sie auch zwischen verschiedenen Optionen der Nachreise wählen, die von den Airlines angeboten werden, um die Reise so schnell wie möglich fortzusetzen. Die Airlines müssen sicherstellen, dass sie ihre Passagiere über all diese Optionen informieren.
Fazit: Was tun, wenn Ihr Flug gestrichen oder verspätet ist?
Wenn Sie betroffen sind von einem Flugausfall oder einer Verspätung aufgrund von Winterwetter, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte Sie unternehmen können. Zuerst sollten Sie sich über Ihre Rechte und die gesetzlichen Anforderungen informiert machen. Die Europäischen Verbraucherzentren stellen hilfreiche Informationen bereit, die Ihnen bei der Klärung dieser Fragen helfen können.
Rechtsberatung in Anspruch nehmen
Für Passagiere, die mit ungerechtfertigten Verspätungen oder Flugausfällen konfrontiert sind, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt für Reiserecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und die besten Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Nachweise zu sammeln, um Ihre Ansprüche zu untermauern.

Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen durch Schnee und Eis
Die winterlichen Bedingungen können zu erheblichen Flugausfällen oder Verspätungen führen. Viele Passagiere fragen sich, welche Rechte sie in solchen Situationen haben. In der Regel berufen sich die Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände, was bedeutet, dass keine Entschädigungszahlungen erfolgen.
Wenn ein Flug aufgrund von Winterwetter komplett ausfällt oder sehr verspätet startet, muss die Airline jedoch eine alternative Beförderung anbieten. Dies ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung festgelegt. Zudem haben Passagiere das Recht, ihr Ticket gegen Erstattung zurückzugeben, wenn sie nicht mehr reisen möchten.
Ein wichtiges Detail ist, dass die Fluggesellschaften bei kurzfristigen Absagen und Verspätungen ab drei Stunden in der Regel zwischen 250 und 600 Euro zahlen müssen, es sei denn, es handelt sich um außergewöhnliche Umstände.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hat festgestellt, dass eine Enteisung an Flughäfen nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden kann, insbesondere wenn diese in Zeiträumen mit winterlichen Temperaturen erfolgt. In solchen Fällen kann auch dann eine Entschädigung fällig werden, wenn viele Flugzeuge betroffen sind.
Unabhängig davon, ob es sich um außergewöhnliche Umstände handelt oder nicht, haben Passagiere weitere Rechte bei Verspätungen. Dazu zählen Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke während längerer Wartezeiten. Sollte die Wartezeit zu lang werden, kann sogar eine Hotelübernachtung erforderlich sein.
